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zur Begrüßung


Als sich die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft im Jahre 1971 in Form eines eingetragenen Vereins konstituierte, geschah dies aus Sorge von Eltern, Lehrern und Pädagogen um eine gute und christliche Erziehung.

Die Gründungsmitglieder der Fördergemeinschaft hatten das Ziel vor Augen, die grundgesetzlich verbürgte und in den Landesverfassungen vorgesehene Freiheit zur Gründung und Führung von Schulen wahrzunehmen. Im Bereich der Erziehung wollten sie vor allem Eltern und Erziehern christlich geprägte Hilfen an die Hand geben.

Die schulische Wahlfreiheit ist in den Verfassungen festgeschrieben, weil auch der Staat von der Erstverantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder ausgeht. Er ermöglicht das Recht auf freie Schulwahl dadurch, dass von Eltern gewünschte Schulen neu gegründet und finanziell gefördert werden sollen.

Gericht bestätigt neues Schulkonzept


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. Januar 2013 der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. Recht gegeben. So heisst es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 7 §4: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird …

Die Freiheit - unser Ideal


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Die Gründungsmitglieder der Fördergemeinschaft hatten das Ziel vor Augen, die grundgesetzlich verbürgte und in den Landesverfassungen vorgesehene Freiheit zur Gründung und Führung von Schulen wahrzunehmen. Im Bereich der Erziehung wollten sie vor allem Eltern und Erziehern christlich geprägte Hilfen an die Hand geben.

Die schulische Wahlfreiheit ist in den Verfassungen festgeschrieben, weil auch der Staat von der Erstverantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder ausgeht. Er ermöglicht das Recht auf freie Schulwahl dadurch, dass von Eltern gewünschte Schulen neu gegründet und finanziell gefördert werden sollen.

Geschichte


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Zu Beginn der siebziger Jahre hatte sich die Schullandschaft in Deutschland entscheidend verändert. Die schulische Umbruchsituation wurde eingeleitet durch den Wunsch nach größerer Chancengleichheit. Das führte vor allem im Gymnasium zu weit reichenden organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen: Aus einer anerkannt leistungsstarken Schule für wenige (4% Abiturienten 1963) wurde eine Schule für viele (fast 50% Abiturienten 2016). Darunter musste notgedrungen das Niveau leiden.
Die Gründungsmitglieder der Fördergemeinschaften betraten weitgehend Neuland, als sie als "Bürgerinitiative” ihr Anliegen und ihre pädagogischen Grundlagen zu erarbeiten und festzulegen versuchten.
Erster Vorstandsvorsitzender wurde Kurt Malangré MdE, sein Stellvertreter Dr. Werner Schmidt; erster Geschäftsführer wurde Horst Hennert. 

Im Laufe der Jahre wurde der Vorstand erweitert, wobei derzeit neben Horst Hennert noch Dr. Barbara Schellenberger, Walter Reufels, Frau Dr. Bergund Fuchs und Benedikta Nees dazugehören. Neuer Vorsitzender wurde im Jahre 2014 Prof. Dr. Peter Roggendorf.
1972 übernahm die Fördergemeinschaft die St. Josef-Schule in Jülich. Für das Mädchengymnasium Jülich und für die 1985 neu gegründete Fachoberschule für Ernährung und Hauswirtschaft verpflichtete sich das Bistum Aachen, die vom Staat nicht abgedeckten 6% Eigenleistung jährlich dem Schulträger zu erstatten. Durch diese Absicherung konnte auch die Schulgeldfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewährleistet werden.

pädagogische Qualifikation


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Zu den wichtigsten Rechten eines Schulträgers gehört, die von ihm angestellten Lehrer frei wählen zu können. Von Lehrern, die sich für eine Schule der Fördergemeinschaft entscheiden, werden erwartet:

• fachlich qualifizierte Leistungen, 
• ein über die Dienstpflichten hinausgehender Einsatz für die Schulen,
• die Fähigkeit, kompetenter Ansprechpartner der Eltern auch in Fragen der Erziehung zu sein,
• das Interesse, den Schülern in allen schulischen und persönlichen Angelegenheiten helfend zur Seite zu stehen und
• loyal die Erziehungs- und Bildungsziele des Schulträgers mitzutragen.

Als Arbeitgeber nimmt der Schulträger seine Fürsorgepflicht den Lehrern gegenüber in vollem Umfang wahr, steht ihnen jederzeit in allen Angelegenheiten zur Verfügung und bietet ihnen auch Möglichkeiten der fachlichen und pädagogischen Weiterbildung an.

wer uns unterstützt


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Für ihre Initiativen und Projekte ist die Fördergemeinschaft nicht nur auf die ideelle Hilfe vieler angewiesen, sondern sie sucht als privater Verein auch die finanzielle Unterstützung von Institutionen und Einzelpersonen. Es gibt eine Zusammenarbeit mit der Hanns Martin Schleyer-Stiftung, der Robert Bosch-Stiftung oder dem Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Als "beliehener Unternehmer" hat ein freier Schulträger einen gewissen Gestaltungsspielraum, den er zur besonderen Profilbildung seiner Schulen nutzen kann. Oft sind gerade die freien Schulen Vorreiter für pädagogische Innovationen. Die Fördergemeinschaft legt bei aller Nutzung ihres Freiraums auch immer großen Wert auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit  den Kommunen und Partnern aus Industrie und Wirtschaft vor Ort, mit der Bezirksregierung und dem Schulministerium.


Adresse

Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.
Römerstraße 12
52428 Jülich

Phone Mail

Telefon: 02461/3176752

Bankverbindung: Volksbank Köln Bonn • IBAN DE98 3806 0186 8100 6310 17 •  Spendenquittungen können ausgestellt werden.